Teilkasko-Versicherung
Die
Teilkasko-Versicherung ist im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben und somit auch keine Pflichtversicherung. Jedoch ist sie in vielen Fällen eine sinnvolle Ergänzung zum Minimalschutz. Generell lässt sich sagen, dass mit zunehmendem Alter eines Fahrzeugs die Notwendigkeit einer Teilkasko-Versicherung sinkt.
Dieser Versicherungstyp deckt eine große Anzahl an möglichen Schäden ab, die am eigenen PKW entstehen können. Im Normalfall lässt sich dafür niemand ermitteln, der für die Schäden haftbar gemacht werden könnte. Die folgenden Fälle sind in der Regel versichert:
- Diebstahl des KFZ oder von Teilen aus dem KFZ
- Explosion und Brand
- Schäden durch Blitzschlag, Sturm, Hagel oder Überschwemmung
- Zusammenprall mit einem Haarwild (z. B. mit einem Reh)
- Steinschlag
- Glasbruchschäden
- Marderbiss
So sind Sie durch eine Teilkasko-Versicherung optimal abgesichert, wenn beispielsweise durch einen Sturm herumfliegende Äste Ihr Fahrzeug demolieren. Des Weiteren gibt es auch einige Versicherungsgesellschaften, bei denen der Diebstahl des Fahrzeugschlüssels mitversichert ist. Dann werden häufig die Kosten übernommen, die für den Austausch der Schlösser am Fahrzeug anfallen.
Zudem beschränken verschiedene Versicherer Ihre Konditionen nicht nur auf den Zusammenstoß mit einem Haarwild, sondern auch auf andere Tiere wie etwa Pferde oder Kühe.
Die Beitragshöhe für die Teilkasko-Versicherung orientiert sich unter anderem an der
Typklasse des zu versichernden Fahrzeugs. Des Weiteren ist entscheidet, in welcher
Regionalklasse sich das Automobil befindet, d. h. an welchem Ort das KFZ zugelassen ist. Auch weitere Kriterien wie etwa die Jahreslaufleistung oder das Alter des Versicherungsnehmers sind relevant.
Ein weiterer Faktor, der die Höhe der Prämie beeinflusst, ist die Selbstbeteilung (auch Selbstbehalt). Mit dieser lässt sich ein Geldbetrag festgelegen, den der Versicherte bei einem Schadensfall selbst tragen muss. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die zu zahlende Prämie. Häufig wird in der Teilkasko-Versicherung eine Selbstbeteilung von 150 Euro gewählt. Tritt nun ein Schaden von 1.000 Euro ein, trägt der Versicherer Kosten in Höhe von 850 Euro, der Versicherungsnehmer kommt für die festgeschriebenen 150 Euro auf.
In der Teilkasko-Versicherung erfolgt keine Einstufung in eine der
Schadenfreiheitsklassen. Dahingegen habe diese einen großen Einfluss auf den Beitrag, der in einer
Vollkasko-Versicherung erhoben. Diese bietet einen noch umfassenderen Schutz.